E-CITYRAD
Das E-Cityrad als bequemes Verkehrsmittel für die Stadt
Das E-Cityrad ist die Variante des City-Bikes mit zusätzlichem Elektroantrieb. Es bietet sich für das bequeme Fahren innerhalb der Stadt an, wenn Du in einem Ort mit zahlreichen Steigungen oder an der Küste wohnst. Der zusätzliche Elektromotor unterstützt Dich beim Bergauf-Fahren sowie beim Radeln gegen den Wind. Du schaltest ihn je nach Bedarf zu und wieder ab. Das Cityrad ist speziell für Fahrten innerhalb der Stadt konzipiert und berücksichtigt die dabei anfallenden Besonderheiten wie das häufige Anhalten an Ampeln. Deine Sitzposition ist nahezu aufrecht, sodass Du einen guten Blick über das Verkehrsgeschehen hast. Für den Transport Deiner Einkäufe ist das E-Cityrad mit einem stabilen Gepäckträger und bei einem großen Teil der Modelle zusätzlich mit einem Vorderradkorb ausgestattet. Auch bei E-Citybikes ist zumeist eine Nabengangschaltung mit drei bis sieben oder sogar acht Gängen vorhanden. Viele Modelle besitzen statt der vorgeschriebenen zwei Bremsen deren drei. Dir steht bei den entsprechenden Rädern neben der Rücktrittbremse jeweils eine gesonderte Radbremse für das Vorderrad und das Hinterrad zur Verfügung. Der Unterschied zum Tourenrad besteht vor allem in der Sattelform und in der Sitzposition. Zudem ist das Tourenrad vorwiegend für längere Fahrten bestimmt. Viele Besitzer nutzen ihr E-Cityrad auch für Mehrtagestouren, wozu Du auf eine ausreichend lange Nutzungsdauer Deines Akkus achtest. [weiterlesen]
Die Form von E-Cityrädern
Die meisten E-Cityräder besitzen keine Oberstange und gehören deshalb in die herkömmliche Kategorie des Damenrades. Die Einstufung der Räder nach dem Fahrergeschlecht ist nicht mehr zeitgemäß, denn immer mehr Männer schätzen gerade im Stadtverkehr die Möglichkeit zum schnellen Absteigen bei Rädern ohne Oberstange. Da Du Dich mit der Wahl eines Elektrofahrrades für ein hohes Maß an Bequemlichkeit entschieden hast, ist der Verzicht auf die Querstange konsequent.
Zwei Varianten des E-Cityrades
Bei einem E-Cityfahrrad sind zwei in rechtlicher Hinsicht bedeutsame Varianten möglich. Es handelt sich entweder um ein Pedelec oder um ein E-Bike gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung. Bei einem City-Pedelec schalter sich der Motor zwingend ab, sobald das Rad eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Ohne Motorunterstützung darfst Du schneller unterwegs sein. Für das Pedelec benötigst Du keinerlei Fahrerlaubnis und keine gesonderte Haftpflichtversicherung. Im Straßenverkehr giltst Du als Radfahrer, sodass Du Fahrradwege je nach Ausschilderung benutzen darfst oder musst. Ein E-Bike ist hingegen für Geschwindigkeiten bis 40 km/h zugelassen. Für seine Benutzung benötigst Du entweder die Mofa-Prüfbescheinigung oder die Fahrerlaubnis einer beliebigen Klasse. Zudem musst Du für das E-Bike jährlich ein Versicherungskennzeichen erwerben. Fahrradwege darfst Du innerhalb geschlossener Ortschaften nur nutzen, wenn diese durch ein Zusatzschild ausdrücklich für Mofas freigegeben sind. Die meisten E-Cityräder sind Pedelecs, Du findest aber auch einzelne als E-Bike eingestufte Modelle.